Back

Was ist der Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettosteuerwert Deines Unternehmens?

Zusammenfassung

Der Blogbeitrag erklärt verständlich, wie der Steuerwert von nicht kotierten Aktiengesellschaften in der Schweiz ermittelt wird und worin der Unterschied zwischen Bruttosteuerwert und Nettosteuerwert liegt. Er zeigt auf, weshalb Mehrheits- und Minderheitsaktionäre nicht denselben Wert in der Steuererklärung verwenden dürfen, welche Rolle das Kreisschreiben Nr. 28 spielt und welche Voraussetzungen für den pauschalen Minderheitsabschlag gelten. Der Beitrag richtet sich an Aktionärinnen und Aktionäre sowie Verwaltungsräte, die den Unternehmenssteuerwert korrekt einordnen und deklarieren möchten.

Einleitung

Wer Anteile an einer nicht börsenkotierten Aktiengesellschaft hält, steht jedes Jahr vor derselben Frage: Welchen Steuerwert muss ich in der Steuererklärung angeben? Oft publizieren die kantonalen Steuerbehörden zwei Werte – den Bruttosteuerwert und den Nettosteuerwert. Doch welcher ist für Dich als Aktionär relevant?
Dieser Beitrag erklärt, wie der Unternehmenssteuerwert in der Schweiz entsteht, worin der Unterschied zwischen Brutto und Netto liegt, und weshalb nicht alle Aktionäre denselben Wert verwenden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wie kommt der Steuerwert einer Aktiengesellschaft zustande?
  2. Was ist der Bruttosteuerwert?
  3. Was ist der Nettosteuerwert?
  4. Wann verwende ich welchen Wert für meine Steuererklärung?
  5. Fazit
  6. Unterstützung durch Konsento

Wie kommt der Steuerwert einer Aktiengesellschaft zustande?

In der Schweiz wird der Steuerwert von Wertpapieren ohne Kurswert – also Aktien nicht kotierter Gesellschaften – durch die kantonale Steuerverwaltung festgelegt. Grundlage bildet das Kreisschreiben Nr. 28 (KS 28) der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK).

Dabei wird der Unternehmenssteuerwert typischerweise durch eine Kombination von:

  • Ertragswert (zukünftige Ertragskraft, meist über die letzten 2–3 Geschäftsjahre berechnet) und
  • Substanzwert (Reinvermögen laut Bilanz)

bestimmt.
Das Ergebnis wird proportional auf die Anzahl Aktien verteilt – so ergibt sich der Steuerwert pro Aktie.

Da keine Börsenkurse existieren, wird dieser Steuerwert als Ersatz für den Verkehrswert verwendet. Er bildet die Grundlage für die Vermögenssteuer der Aktionäre.

Was ist der Bruttosteuerwert?

Der Bruttosteuerwert ist der rechnerische Steuerwert pro Aktie, ohne Berücksichtigung von Abzügen oder Einschränkungen.
Er zeigt den vollen Unternehmenswert gemäss der Berechnung nach KS 28.
Dieser Wert gilt typischerweise für Mehrheitsaktionäre, die einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft haben (z. B. über 50 % der Stimmrechte).

Denn für sie besteht kein Grund, einen Abschlag vorzunehmen: Sie können über Dividenden, Kapitalstruktur und Geschäftspolitik mitbestimmen – ihr Anteil ist also faktisch „vollwertig“.

Beispiel:
Der Unternehmenswert einer AG beträgt CHF 9’000’000. Bei 1’000 Aktien ergibt das einen Bruttosteuerwert von CHF 9’000 pro Aktie.

Was ist der Nettosteuerwert?

Der Nettosteuerwert berücksichtigt die wirtschaftlichen Einschränkungen, denen Minderheitsaktionäre unterliegen.
Das KS 28 erlaubt daher einen Pauschalabzug von 30 % auf den Bruttosteuerwert, wenn:

  • der Aktionär höchstens 50 % der Stimmrechte hält,
  • die Aktien nicht frei handelbar sind (z. B. vinkulierte Aktien), und
  • keine angemessene Dividende ausgeschüttet wurde.

Ziel dieses Abzugs ist es, die eingeschränkte Veräusserbarkeit und den geringeren Einfluss auf die Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Nettosteuerwert spiegelt damit den realistischeren, „verwertbaren“ Vermögenswert wider.

Beispiel:
Bruttosteuerwert: CHF 9’000
→ Abzug 30 %
= Nettosteuerwert: CHF 6’300 pro Aktie

Wann verwende ich welchen Wert für meine Steuererklärung?

In vielen Kantonen publizieren die Steuerbehörden beide Werte – Brutto und Netto – und vermerken, für welche Aktionärsgruppen sie gelten.

Die Faustregel lautet:

Beteiligungsverhältnis Massgeblicher Steuerwert Voraussetzung
Mehrheitsaktionär (beherrschender Einfluss, > 50 %) Bruttosteuerwert Kein Pauschalabzug, da Kontrolle und Einfluss bestehen
Minderheitsaktionär (≤ 50 %, keine angemessene Dividende, eingeschränkte Handelbarkeit) Nettosteuerwert Pauschalabzug von 30 % gemäss KS 28

Damit ergibt sich:
👉 Mehrheitsaktionäre müssen den Bruttosteuerwert in ihrer Steuererklärung angeben.
👉 Minderheitsaktionäre, deren Beteiligung die Voraussetzungen erfüllt, dürfen den Nettosteuerwert verwenden.

Es ist allerdings nicht automatisch so, dass alle Minderheitsaktionäre den Abzug erhalten.
Die Steuerverwaltung prüft, ob die Bedingungen vorliegen – insbesondere, ob die Gesellschaft „angemessene“ Dividenden ausschüttet.
Die kantonale Praxis kann dabei leicht variieren: Einige Kantone wenden den Abzug grosszügiger an, andere restriktiver.

Es lohnt sich deshalb allemal, die Wegleitungen des Wohnsitzkantons sorgfältig zu konsultieren oder im Zweifelsfalle einen Steuerexperten beizuziehen.

Fazit

Der Unterschied zwischen Bruttosteuerwert und Nettosteuerwert spiegelt den Einfluss und die wirtschaftliche Position des Aktionärs wider:

  • Bruttosteuerwert = theoretischer Unternehmenswert ohne Abzug
  • Nettosteuerwert = reduzierter Wert für Minderheitsaktionäre mit beschränkter Veräusserbarkeit

In der Praxis verwenden Mehrheitsaktionäre den Brutto- und Minderheitsaktionäre den Nettosteuerwert – sofern die Voraussetzungen nach KS 28 erfüllt sind.
Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenssteuer realistisch bleibt und die wirtschaftliche Situation des einzelnen Aktionärs widerspiegelt.

Unterstützung durch Konsento

Mit Konsento können Verwaltungsräte den gesamten Prozess rund um Steuerbescheinigungen für Aktionäre digital und rechtssicher abwickeln:

  • Steuerbescheinigungen werden mit wenigen Klicks automatisch personalisiert – das System berücksichtigt die aktuelle Anzahl Titel pro Aktionär und die Steuerperiode.
  • Der Verwaltungsrat kann die Dokumente direkt auf der Plattform elektronisch unterschreiben und teilen – ohne dass Daten die sichere Umgebung von Konsento verlassen.
  • Aktionäre können ihre individuelle Steuerbescheinigung als PDF exportieren und in ihre Steuererklärung übernehmen.

So erfüllen Verwaltungsräte das Informationsbedürfnis ihrer Aktionäre effizient und sparen gegenüber herkömmlichen Verfahren mehrere Stunden administrativen Aufwand.

→ Jetzt mehr über das digitale Aktienregister von Konsento erfahren

Folge uns auf Social Media

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Produkt

Wie unterstützt mich Konsento beim Erstellen von Steuerbescheinigungen?

Mit Konsento erstellst Du in nur 4 Klicks die Steuerbescheinigungen für alle Aktionäre – egal ob es sich um 3 oder 3’000 handelt. Die Software zieht automatisch alle relevanten Daten aus dem digitalen Aktienregister, bereitet die Bescheinigungen vor und legt sie dem Verwaltungsrat digital zur Unterschrift vor. Anschliessend werden sie direkt an die Aktionäre zugestellt. Gesamter Zeitaufwand: unter einer Minute.

Produkt

Wie können Aktionäre in die Prozesse bei Konsento eingebunden werden, die keine E-Mail-Adresse haben bzw. diese nicht angeben möchten?

Die E-Mail-Adresse ist der zentrale Zugangsschlüssel zu Konsento. Sie ermöglicht Aktionärinnen und Aktionären den sicheren Zugriff auf die Plattform, die elektronische Einladung zu Generalversammlungen sowie den Erhalt von Steuerbescheinigungen, relevanten Dokumenten und laufenden News & Updates. Für die Aktiengesellschaft entfaltet Konsento sein volles Effizienzpotenzial, wenn sämtliche Aktionäre digital eingebunden sind. In der Praxis zeigt sich zudem, dass diese Form der Kommunikation von Aktionären aller Altersgruppen geschätzt wird. Gleichzeitig trägt Konsento auch den Bedürfnissen jener Aktionäre Rechnung, die keine E-Mail-Adresse besitzen oder den elektronischen Versand von Unterlagen nicht wünschen. Für diese Fälle bietet Konsento flexible Lösungen, um Informationen weiterhin zuverlässig über analoge Kanäle bereitzustellen. Sämtliche in Konsento erstellten Inhalte – darunter Steuerbescheinigungen, Eigentumsnachweise, Einladungen und Protokolle von Generalversammlungen – lassen sich jederzeit per Knopfdruck als PDF exportieren, ausdrucken und postalisch versenden. So verbindet Konsento die Effizienz der digitalen Welt mit der Verlässlichkeit klassischer Kommunikationswege – ohne Informationsverlust und ohne Mehraufwand für die Gesellschaft.

Digitalisiere Deine Corporate Action – schnell, sicher und rechtskonform.

Teste das digitale Aktienregister von Konsento – kostenlos für bis zu 150 Aktionär:innen.