Der Blogbeitrag erklärt verständlich, wie der Steuerwert von nicht kotierten Aktiengesellschaften in der Schweiz ermittelt wird und worin der Unterschied zwischen Bruttosteuerwert und Nettosteuerwert liegt. Er zeigt auf, weshalb Mehrheits- und Minderheitsaktionäre nicht denselben Wert in der Steuererklärung verwenden dürfen, welche Rolle das Kreisschreiben Nr. 28 spielt und welche Voraussetzungen für den pauschalen Minderheitsabschlag gelten. Der Beitrag richtet sich an Aktionärinnen und Aktionäre sowie Verwaltungsräte, die den Unternehmenssteuerwert korrekt einordnen und deklarieren möchten.
Einleitung
Wer Anteile an einer nicht börsenkotierten Aktiengesellschaft hält, steht jedes Jahr vor derselben Frage: Welchen Steuerwert muss ich in der Steuererklärung angeben? Oft publizieren die kantonalen Steuerbehörden zwei Werte – den Bruttosteuerwert und den Nettosteuerwert. Doch welcher ist für Dich als Aktionär relevant?
Dieser Beitrag erklärt, wie der Unternehmenssteuerwert in der Schweiz entsteht, worin der Unterschied zwischen Brutto und Netto liegt, und weshalb nicht alle Aktionäre denselben Wert verwenden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
- Wie kommt der Steuerwert einer Aktiengesellschaft zustande?
- Was ist der Bruttosteuerwert?
- Was ist der Nettosteuerwert?
- Wann verwende ich welchen Wert für meine Steuererklärung?
- Fazit
- Unterstützung durch Konsento
Wie kommt der Steuerwert einer Aktiengesellschaft zustande?
In der Schweiz wird der Steuerwert von Wertpapieren ohne Kurswert – also Aktien nicht kotierter Gesellschaften – durch die kantonale Steuerverwaltung festgelegt. Grundlage bildet das Kreisschreiben Nr. 28 (KS 28) der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK).
Dabei wird der Unternehmenssteuerwert typischerweise durch eine Kombination von:
- Ertragswert (zukünftige Ertragskraft, meist über die letzten 2–3 Geschäftsjahre berechnet) und
- Substanzwert (Reinvermögen laut Bilanz)
bestimmt.
Das Ergebnis wird proportional auf die Anzahl Aktien verteilt – so ergibt sich der Steuerwert pro Aktie.
Da keine Börsenkurse existieren, wird dieser Steuerwert als Ersatz für den Verkehrswert verwendet. Er bildet die Grundlage für die Vermögenssteuer der Aktionäre.
Was ist der Bruttosteuerwert?
Der Bruttosteuerwert ist der rechnerische Steuerwert pro Aktie, ohne Berücksichtigung von Abzügen oder Einschränkungen.
Er zeigt den vollen Unternehmenswert gemäss der Berechnung nach KS 28.
Dieser Wert gilt typischerweise für Mehrheitsaktionäre, die einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft haben (z. B. über 50 % der Stimmrechte).
Denn für sie besteht kein Grund, einen Abschlag vorzunehmen: Sie können über Dividenden, Kapitalstruktur und Geschäftspolitik mitbestimmen – ihr Anteil ist also faktisch „vollwertig“.
Beispiel:
Der Unternehmenswert einer AG beträgt CHF 9’000’000. Bei 1’000 Aktien ergibt das einen Bruttosteuerwert von CHF 9’000 pro Aktie.
Was ist der Nettosteuerwert?
Der Nettosteuerwert berücksichtigt die wirtschaftlichen Einschränkungen, denen Minderheitsaktionäre unterliegen.
Das KS 28 erlaubt daher einen Pauschalabzug von 30 % auf den Bruttosteuerwert, wenn:
- der Aktionär höchstens 50 % der Stimmrechte hält,
- die Aktien nicht frei handelbar sind (z. B. vinkulierte Aktien), und
- keine angemessene Dividende ausgeschüttet wurde.
Ziel dieses Abzugs ist es, die eingeschränkte Veräusserbarkeit und den geringeren Einfluss auf die Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Nettosteuerwert spiegelt damit den realistischeren, „verwertbaren“ Vermögenswert wider.
Beispiel:
Bruttosteuerwert: CHF 9’000
→ Abzug 30 %
= Nettosteuerwert: CHF 6’300 pro Aktie
Wann verwende ich welchen Wert für meine Steuererklärung?
In vielen Kantonen publizieren die Steuerbehörden beide Werte – Brutto und Netto – und vermerken, für welche Aktionärsgruppen sie gelten.
Die Faustregel lautet:
Damit ergibt sich:
👉 Mehrheitsaktionäre müssen den Bruttosteuerwert in ihrer Steuererklärung angeben.
👉 Minderheitsaktionäre, deren Beteiligung die Voraussetzungen erfüllt, dürfen den Nettosteuerwert verwenden.
Es ist allerdings nicht automatisch so, dass alle Minderheitsaktionäre den Abzug erhalten.
Die Steuerverwaltung prüft, ob die Bedingungen vorliegen – insbesondere, ob die Gesellschaft „angemessene“ Dividenden ausschüttet.
Die kantonale Praxis kann dabei leicht variieren: Einige Kantone wenden den Abzug grosszügiger an, andere restriktiver.
Es lohnt sich deshalb allemal, die Wegleitungen des Wohnsitzkantons sorgfältig zu konsultieren oder im Zweifelsfalle einen Steuerexperten beizuziehen.
Fazit
Der Unterschied zwischen Bruttosteuerwert und Nettosteuerwert spiegelt den Einfluss und die wirtschaftliche Position des Aktionärs wider:
- Bruttosteuerwert = theoretischer Unternehmenswert ohne Abzug
- Nettosteuerwert = reduzierter Wert für Minderheitsaktionäre mit beschränkter Veräusserbarkeit
In der Praxis verwenden Mehrheitsaktionäre den Brutto- und Minderheitsaktionäre den Nettosteuerwert – sofern die Voraussetzungen nach KS 28 erfüllt sind.
Damit wird sichergestellt, dass die Vermögenssteuer realistisch bleibt und die wirtschaftliche Situation des einzelnen Aktionärs widerspiegelt.
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