Fredy  R. Flury ist CEO und Managing Partner bei Tavis Capital AG und Gründer und CEO bei 8FS AG sowie Verwaltungsrat bei fedafin AG (FINMA anerkannte Ratingagentur).

Er bringt mehr als 35 Jahre Erfahrung im Kapitalmarkt in verschiedenen Funktionen bei der UBS, ABN Amro, Raiffeisen und Vontobel mit.

Als Mitgründer der Finanzierungsplattform cosmofunding verfügt er im Weiteren über umfassendes Know-How im Bereich von Plattform-Modellen.

Fredy R. Flury berät Konsento in Themen der strategischen Unternehmensentwicklung und zu Privatmarkt-Fragestellungen.  

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Fredy R. Flury

Beirat
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).