Marco Fehr ist Jurist sowie Gründer und CEO von Fehr Legal. Sein Fokus liegt auf der rechtlichen Beratung von Startups in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Startup-Finanzierung, Vertragsrecht, Datenschutz sowie geistiges Eigentum. Er arbeitet an verschiedenen Legal-Tech Produkten, die es Startups ermöglichen, professionellen rechtlichen Rat kosteneffizient zu erhalten und wiederkehrende administrative Aufgaben zu automatisieren.

Darüber hinaus unterstützt Marco Fehr Konsento bei der Prozessautomatisation, insbesondere in Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP, PSOP).

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Marco Fehr

Beirat
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).