Sind die GV- und VR-Protokolle von Konsento rechtsgültig?

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Antwort

Ja. Die in Konsento automatisch erstellten Protokolle können sogar am Handelsregister eingereicht werden, bspw. um die Neuwahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder der Revisionsstelle zu belegen. Sie können entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) digital unterschrieben werden und via Konsento elektronisch am Handelsregister eingereicht oder ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.