Wann muss eine Rechtseinheit die Kontrollkette an das Transparenzregister melden?

Antwort
Die Kontrollkette ist zu melden, wenn zwischen der Rechtseinheit und der wirtschaftlich berechtigten Person mindestens zwei Zwischenstufen liegen, wenn ein Trust oder ein Treuhandverhältnis Teil der Struktur ist, oder wenn gegen eine wirtschaftlich berechtigte Person eine Sperrmassnahme nach dem Embargogesetz oder dem Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 erlassen wurde (Art. 15 Abs. 1 TJPV).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
