Welche gesetzlichen Grenzen hat die Décharge?

Antwort
Die Wirkung der Décharge ist gesetzlich klar begrenzt. Sie erfasst nur bekanntgegebene Tatsachen (Art. 758 OR), bindet Gläubiger nicht und lässt direkte Ansprüche einzelner Aktionäre unberührt (Art. 754 OR). Zudem behalten nicht zustimmende Aktionäre ihre Klagerechte für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach dem Beschluss (Art. 758 Abs. 2 OR).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
