Welche Punkte muss das Reglement des Verwaltungsrats zur Verwendung elektronischer Mittel in der Generalversammlung konkret regeln?

Antwort
Das Reglement muss festlegen, wie die Identität der elektronisch teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre eindeutig festgestellt wird. Zudem hat es sicherzustellen, dass Wortmeldungen während der Behandlung der jeweiligen Traktanden unmittelbar und ungefiltert eingebracht werden können. Weiter sind das Antrags- und Diskussionsrecht aller Teilnehmenden sowie die korrekte und unverfälschte Ermittlung der Abstimmungsergebnisse zu regeln, insbesondere zur Vermeidung mehrfacher oder widersprüchlicher Stimmrechtsausübungen bei elektronischer Teilnahme.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
