Einleitung
Die Digitalisierung von Corporate Actions – also Generalversammlungen, Kapitalerhöhungen, Verwaltungsratssitzungen oder Beurkundungen – verändert die Art, wie Unternehmen heute geführt werden. Plattformen wie Konsento ermöglichen es, diese rechtlichen Prozesse effizient, transparent und vollständig digital durchzuführen.
Damit diese Abläufe reibungslos funktionieren, müssen auch vorgelagerte Schritte digitalisiert werden. Zwei Elemente sind dafür zentral: die eindeutige Identifizierung der Beteiligten und ihre rechtssichere elektronische Signatur (QES). Beide schaffen Vertrauen, Rechtssicherheit und Effizienz in einer zunehmend digitalen Unternehmenswelt.
Mit der neuen e-ID des Bundes steht bald ein Instrument zur Verfügung, das die digitale Identität in der Schweiz auf ein neues Niveau hebt. In dieser zweiteiligen Blogserie beleuchten wir, wie die e-ID und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) gemeinsam den Weg zu vollständig digitalen Corporate Actions ebnen.
Dieser erste Teil widmet sich der e-ID: Was sie ist, welchen Nutzen sie bietet und wie sie Prozesse auf der Konsento-Plattform künftig noch einfacher, sicherer und effizienter macht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die e-ID?
- Warum die e-ID für Corporate Actions wichtig ist
- Praxisbeispiele aus der Konsento-Plattform
- Virtuelle und hybride Generalversammlungen (Art. 701e OR)
- Feststellung wirtschaftlich Berechtigter (Transparenzgesetz TJPG)
- Öffentliche Beurkundung digitaler Beschlüsse
- Fazit und Ausblick auf Teil 2
Was ist die e-ID?
Die e-ID (elektronische Identität) ist der neue digitale Identitätsnachweis des Bundes. Sie ermöglicht es, sich online eindeutig und sicher auszuweisen – gegenüber Behörden, Unternehmen oder Plattformen.
Im Gegensatz zu heutigen Self-Ident- oder Video-Ident-Verfahren, die von jedem Anbieter separat durchgeführt werden, wird die e-ID einmalig und staatlich verifiziert. Nach dieser Erstidentifikation kann sie für eine Vielzahl von Online-Anwendungen verwendet werden.
Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) stellt hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Die e-ID gibt nur jene Informationen weiter, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind – ein Prinzip der Datensparsamkeit, das die Kontrolle über persönliche Daten bei der Nutzerin bzw. dem Nutzer belässt.
Die e-ID wird über eine App oder Wallet verwaltet und kann künftig etwa für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- Online-Behördengänge wie das Ummelden des Wohnsitzes
- Kontoeröffnung bei einer Bank
- Altersbestätigung in Online-Shops
Damit schafft sie die Grundlage für sichere digitale Interaktionen im gesamten Unternehmens- und Rechtsverkehr.
Warum die e-ID für Corporate Actions wichtig ist
Corporate Actions beruhen auf der zweifelsfreien Legitimation der jeweils berechtigten bzw. verpflichteten Personen. Wenn Aktionäre und Verwaltungsräte Beschlüsse fassen und Urkundspersonen diese beurkunden, muss klar sein, wer handelt und in welcher Funktion. Eine sichere und überprüfbare digitale Identität ist daher unverzichtbar.
Bislang erfolgt die Identifikation meist über Nutzernamen, Passwörter oder QR-Codes. Diese Methoden sind heute zwar best practice, aber nicht absolut fälschungssicher. Zudem müssen viele Personen – etwa Verwaltungsratsmitglieder, die in mehreren Gesellschaften tätig sind – ihre Identität immer wieder neu bestätigen. Das kostet Zeit, Geld und führt zu Redundanzen.
Die e-ID löst dieses Problem:
- Eine Person identifiziert sich einmal offiziell beim Bund.
- Danach kann sie sich mit ihrer e-ID bei jeder Gesellschaft oder Plattform eindeutig ausweisen.
- Diese Verifikation ist gesetzlich abgesichert und technisch überprüfbar.
Insbesondere für Verwaltungsräte bedeutet das weniger manuelle Prüfaufwände und Redundanz bei gleichzeitig höherer Sicherheit für Urkundspersonen.
Praxisbeispiele aus der Konsento-Plattform
Virtuelle und hybride Generalversammlungen (Art. 701e OR)
Nach Art. 701e OR darf eine Generalversammlung ganz oder teilweise virtuell durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft sicherstellt, dass die Identität der Teilnehmenden zweifelsfrei feststeht.
Heute geschieht dies durch Login-Verfahren, QR-Codes oder personalisierte Einladungslinks. Diese Lösungen funktionieren und entsprechen aktueller Best Practice, haben bezüglich Nachvollziehbarkeit und Benutzerfreundlichkeit ihre Grenzen. .
Mit der e-ID wird künftig jede Aktionärin und jeder Aktionär ihre Teilnahme mit einem einzigen Klick bestätigen können – eindeutig, sicher und überprüfbar. Die Plattform prüft automatisch, ob die e-ID gültig und unverändert ist. So wird die virtuelle Generalversammlung rechtssicherer und zugleich komfortabler.
Feststellung wirtschaftlich Berechtigter (Transparenzgesetz TJPG)
Das Transparenzgesetz (TJPG) verpflichtet Gesellschaften, ihre wirtschaftlich Berechtigten mit der gebotenen Sorgfalt zu identifizieren und entsprechende Belege einzuholen.
Wäre das TJPG heute schon in Kraft, würde diese Identitätsprüfung im Rahmen der heutigen technischen Möglichkeiten über Video- oder Self-Ident-Verfahren erfolgen. Diese sind teuer, aufwändig und müssen von jeder Gesellschaft separat durchgeführt werden. Dies würde zu hohen Kosten für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter bzw. deren wirtschaftlich Berechtigten führen.
Mit der e-ID wird dieser Prozess erheblich vereinfacht:
- Die betroffene Person ist bereits vom Bund offiziell identifiziert.
- Diese Identität kann sie für alle Gesellschaften wiederverwenden.
- Konsento kann die e-ID-Informationen direkt in den Registrierungsprozess integrieren.
Damit wird der Aufwand für Unternehmen und ihre Anteilseigner drastisch reduziert, während die rechtliche Sorgfaltspflicht zuverlässig erfüllt bleibt.
Öffentliche Beurkundung digitaler Beschlüsse
Bei öffentlichen Beurkundungen über das Internet, bspw. im Rahmen von Kapitalerhöhungen, müssen Urkundspersonen bestätigen, dass die beteiligten Personen tatsächlich anwesend sind und ihre Identität zweifelsfrei feststeht. Dies betrifft insbesondere die Mitglieder des Verwaltungsrates, die an der öffentlichen Beurkundung mitwirken.
Gerade bei virtuellen oder hybriden Sitzungen stellt das eine Herausforderung dar: Die Urkundsperson kennt die Teilnehmenden oft nicht persönlich, weshalb die teilnehmenden Mitglieder des Verwaltungsrates in der Videokonferenz ihren Ausweis präsentieren müssen. Dies setzt voraus, dass sie ihn während der betreffenden Verwaltungsratssitzung dabei haben, und dass der Notar alle für ihn relevanten Informationen darauf zweifelsfrei erkennen kann.
Mit der e-ID kann die Identität der Beteiligten fälschungssicher und elektronisch überprüft werden. Konsento kann der Urkundsperson ein standardisiertes Identifikationsprotokoll bereitstellen, das die e-ID-Authentifizierung dokumentiert. So bleibt die öffentliche Beurkundung auch in digitalen Formaten rechtskonform und vertrauenswürdig.
Fazit und Ausblick auf Teil 2
Die e-ID ist weit mehr als ein digitaler Ausweis – sie ist die Basis für eine neue Stufe der Effizienz und Sicherheit im Gesellschaftsrecht. Sie vereinfacht Identifikationsprozesse, reduziert redundante Prüfungen und stärkt die Nachvollziehbarkeit in allen Phasen einer Corporate Action.
Bis die e-ID in der gesamten Bevölkerung verbreitet ist, wird es Zeit brauchen. Doch der Nutzen ist klar: weniger Aufwand, mehr Rechtssicherheit und eine erhebliche Vereinfachung digitaler Unternehmensprozesse.
Konsento wird die e-ID dort integrieren, wo sie echten Mehrwert bietet – etwa bei der Identifizierung in Generalversammlungen, bei KYC-Prozessen und bei digitalen Beurkundungen. So trägt Konsento dazu bei, die Einführung der e-ID aktiv voranzutreiben und die Standards für digitale Rechtssicherheit in der Schweiz mitzugestalten.
Im zweiten Teil dieser Serie zeigen wir, wie die e-ID die Ausstellung und Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) erleichtert – und wie die Kombination aus e-ID und QES die digitale Durchführung von Kapitalmassnahmen noch effizienter und rechtssicherer macht.
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