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Wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des Transparenzregisters erklärt

Zusammenfassung

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des Transparenzregisters? Der Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Abgrenzungen, Kontrollkriterien und typische Praxisfragen. Die vertiefte Analyse mit konkreten Beispielen und rechtlicher Einordnung findest Du im Transparenzregister-Hub.

Die Bestimmung der wirtschaftlich berechtigten Person gehört zu den anspruchsvollsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Transparenzregister. Während viele zunächst an Mehrheitsaktionäre denken, zeigt die Praxis ein deutlich differenzierteres Bild: Kontrolle kann sich auch aus indirekten Beteiligungen, vertraglichen Rechten oder abgestimmtem Verhalten mehrerer Personen ergeben.

Gerade bei gewachsenen Strukturen, Investorenkonstellationen oder familiengeführten Unternehmen wird die Analyse schnell komplex. Entscheidend ist nicht allein die formale Beteiligung, sondern der tatsächliche Einfluss auf die Gesellschaft.

Den vollständigen Beitrag mit detaillierter Herleitung der UBO-Definition, typischen Fallkonstellationen und konkreten Handlungsempfehlungen findest Du hier:

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Rechtliches

Ab welcher Beteiligungshöhe gilt jemand gemäss Transparenzgesetz als wirtschaftlich berechtigt?

Nach dem Transparenzgesetz gilt eine natürliche Person als wirtschaftlich berechtigt, wenn sie mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte einer Gesellschaft hält. Dieser Schwellenwert gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Beteiligungen – und zwar unabhängig davon, ob die Beteiligung alleine oder in gemeinsamer Absprache mit anderen gehalten wird. Wichtig: Auch ohne diese Beteiligungsquote kann jemand wirtschaftlich berechtigt sein, wenn eine Kontrolle auf andere Weise vorliegt – etwa durch Vetorechte oder das Recht, die Mehrheit des Verwaltungsrats zu ernennen.

Rechtliches

Wie funktioniert indirekte Kontrolle über Zwischengesellschaften beim Transparenzregister?

Das Transparenzgesetz erfasst auch indirekte Kontrolle. Diese liegt vor, wenn eine natürliche Person mehr als 50% einer oder mehrerer Zwischengesellschaften kontrolliert, die ihrerseits mindestens 25% an der Zielgesellschaft halten. Diese Kontrolle kann über mehrere Ebenen und auch über mehrere parallel gehaltene Beteiligungen erfolgen. Bei der Analyse müssen also sämtliche Beteiligungsketten berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob die Zwischengesellschaften in der Schweiz oder im Ausland domiziliert sind.

Rechtliches

Können mehrere Personen gemeinsam als wirtschaftlich berechtigt gelten?

Ja, das Transparenzgesetz erfasst ausdrücklich auch gemeinsame Kontrolle. Wenn mehrere Personen ihre Stimmrechte koordiniert ausüben oder sich über den Erwerb von Beteiligungen abstimmen, gelten alle Beteiligten als wirtschaftlich berechtigt – auch wenn ihr individueller Anteil jeweils unter 25% liegt. Typische Beispiele sind Aktionärsgruppen mit Stimmrechtsbindungen, Investoren-Syndikate oder Erbengemeinschaften, die ihre Rechte gemeinschaftlich wahrnehmen.

Rechtliches

Was passiert bei der Meldung ans Transparenzregister, wenn keine wirtschaftlich berechtigte Person identifiziert werden kann?

Kann trotz sorgfältiger Prüfung keine wirtschaftlich berechtigte Person ermittelt werden – etwa bei stark gestreutem Aktionariat –, greift eine subsidiäre Regel des Transparenzgesetzes: Als wirtschaftlich berechtigt gilt dann das oberste Mitglied des leitenden Organs, typischerweise die Präsidentin oder der Präsident des Verwaltungsrats. Diese Regelung dient primär der behördlichen Ansprechbarkeit und bedeutet nicht, dass diese Person tatsächlich die wirtschaftliche Kontrolle ausübt.

Produkt

Wie kann sich mein Unternehmen auf die Meldung ans Transparenzregister vorbereiten?

Eine frühzeitige Analyse der Eigentümer- und Kontrollstruktur ist entscheidend, da die Umsetzungsfristen je nach Rechtsform und Grösse der Gesellschaft kurz sein können. Unternehmen sollten bereits heute ihre Aktionärs- und Beteiligungsverhältnisse systematisch erfassen und dokumentieren. Mit dem digitalen Aktienregister von Konsento lassen sich die wirtschaftlich berechtigten Personen sauber identifizieren und die notwendigen Informationen für die künftige Meldung rechtskonform aufbereiten – so vermeiden Sie Zeitdruck und Compliance-Risiken.

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