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Digitale Zessionen: Wie der Zeitstempel zum Risiko für den Eigentumsübergang an Aktien wird – und wie Du es entschärfst

Digitale Abtretungserklärungen verändern den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs fundamental. Da der QES-Zeitstempel den rechtlich massgeblichen Signaturmoment unveränderbar festhält, können verspätete oder falsch gereihte Signaturen zu widersprüchlichen Eigentumsverhältnissen, fehlerhaften Stimmrechten oder falschen Dividendenauszahlungen führen. Der Blog zeigt die rechtlichen Grundlagen, die typischen Risiken und erklärt, wie Unternehmen ihre Zessionen so strukturieren, dass Eigentumslage und Aktienregistereintrag übereinstimmen.
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Die Kunst der Übertragung von Wertrechten: Tipps für einen reibungslosen Prozess

Die korrekte Übertragung von Aktien ist entscheidend, um das rechtmässige Eigentum sicherzustellen. Besonders bei Wertrechten führt das Fehlen einer gültigen Zession häufig zu Lücken in der Übertragungskette – mit der Folge, dass der Erwerber rechtlich gar kein Eigentümer wird. Der Beitrag zeigt die gesetzlichen Anforderungen, typische Stolperfallen und erklärt, wie Unternehmen mit einem digitalen Aktienregister wie Konsento sicherstellen, dass jede Aktienübertragung formgerecht dokumentiert ist.
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).

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