Transparenzgesetz Schweiz: Alle Infos zum Transparenzregister

Das neue Transparenzgesetz erfasst nicht nur Aktionärinnen und Aktionäre mit einer Beteiligung von über 25 Prozent, sondern auch Gruppen, die in gemeinsamer Absprache handeln. Der Beitrag zeigt, dass sich die Auslegung dieses Begriffs an der jahrzehntelangen Praxis des Schweizer Börsenrechts orientiert, und überträgt die dort entwickelten Fallgruppen auf Aktionärbindungsverträge und Co-Investorensyndikate in nicht börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften. Anhand eines Praxisbeispiels wird gezeigt, dass Investorengruppen mit koordinierten Stimmbindungs-, Veto- und Board-Rechten häufig gesamthaft als wirtschaftlich berechtigte Personen gemeldet werden müssen, selbst wenn keine einzelne Person die Schwelle von 25 Prozent erreicht. Abschliessend zeigt der Beitrag, wie sich Unternehmen mit einer strukturierten Datenbasis und einem geführten Identifikationsprozess auf diese Meldepflicht vorbereiten können.
September 1, 2026
7 Min.