Transparenzgesetz Schweiz: Alle Infos zum Transparenzregister

Das Transparenzgesetz nimmt börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und stark durch Gemeinwesen gehaltene Unternehmen vollständig vom Anwendungsbereich aus. Für Gesellschaften, die nicht unter diese Ausnahmen fallen, aber dennoch von einer börsenkotierten Gesellschaft, einer Vorsorgeeinrichtung oder einem vertraglichen Anlagefonds gehalten werden, sieht die Verordnung besondere Erleichterungen vor. Diese Erleichterungen reduzieren die Identifikations- und Meldepflichten für die betroffene Beteiligung auf grundlegende Angaben zur haltenden Institution, ohne eine natürliche Person als wirtschaftlich berechtigte Person zu verlangen. Der Beitrag zeigt zudem auf, wie sich eine ausgenommene Tochtergesellschaft verhalten sollte, wenn die registerführende Behörde von ihrer Ausnahme nichts weiss und eine Aufforderung zustellt. Für alle übrigen Beteiligungen an der Gesellschaft gelten die ordentlichen Regeln unverändert weiter.
September 9, 2026
5 Min.