Transparenzgesetz Schweiz: Alle Infos zum Transparenzregister

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Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gemäss Transparenzgesetz – was Gesellschaften belegen und aufbewahren müsse
Das Transparenzgesetz verpflichtet juristische Personen, sämtliche Informationen über ihre wirtschaftlich berechtigten Personen umfassend zu dokumentieren und zehn Jahre aufzubewahren. Der Beitrag erläutert, welche Daten und Belege konkret festzuhalten sind und wie erfolglose Identifikationsversuche dokumentiert werden müssen. Er zeigt zudem, welche Anforderungen an Aktualität, Zugriff aus der Schweiz und dauerhafte Verfügbarkeit gelten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Dokumentation bei personellen und strukturellen Veränderungen.

Änderungsmeldungen ans Transparenzregister: Was muss wann gemeldet werden?
Das Transparenzregister entfaltet seinen Zweck nur, wenn die Einträge laufend aktualisiert werden. Dieser Beitrag erklärt, welche Änderungen meldepflichtig sind, wie das Verfahren über die elektronische Plattform abläuft und welche Konstellationen ausnahmsweise von der Meldepflicht ausgenommen sind. Zudem wird aufgezeigt, weshalb die Gesellschaft ein internes Kontrollsystem benötigt, um die Monatsfrist nach Art. 10 TJPG zuverlässig einzuhalten. Verantwortlich bleibt das oberste Mitglied des leitenden Organs nach Art. 12 TJPG, das die Meldungen auch bei interner oder externer Delegation veranlassen muss.

Kontrolle auf andere Weise: Wann eine Person ohne Aktien trotzdem ans Transparenzregister gemeldet werden muss
Wirtschaftlich berechtigte Personen lassen sich nicht immer über Beteiligungen erkennen. Häufig entsteht Kontrolle auf andere Weise über Verträge, Stimmbindungen, Finanzierungsinstrumente, Treuhandverhältnisse oder familiäre Strukturen. Der Beitrag erklärt, welche Konstellationen eine Meldung ans Transparenzregister auslösen und wie Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und Gründerinnen und Gründer die wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Gesellschaft korrekt identifizieren.

Zugriff aufs Transparenzregister: Wer darf die Daten einsehen und wozu?
Das Transparenzregister ist kein öffentliches Register. Zugriff erhalten nur gesetzlich berechtigte Behörden, Finanzintermediäre und bestimmte Berater, soweit sie die Daten für ihre Aufgaben oder Sorgfaltspflichten benötigen. Der Beitrag zeigt, wie sich Behördenzugriff, geldwäschereirechtliche Abfragen und Protokollierung unterscheiden. Im Zentrum steht zudem die Pflicht zur Meldung von Unterschieden, wenn Registerdaten nicht mit anderen Informationen übereinstimmen. Dadurch entsteht ein Kontrollsystem, das die Qualität der gemeldeten Daten laufend verbessert.

Meldepflichten unter dem TJPG: Was Aktionärinnen, Gesellschafter und wirtschaftlich berechtigte Personen jetzt wissen müssen
Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verpflichtet Inhaberinnen und Inhaber von Gesellschaftsanteilen mit mehr als 25 Prozent Beteiligung, der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person zu melden. Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem Entstehen der Kontrolle erfolgen und bei Änderungen laufend aktualisiert werden. Bereits unter Art. 697j OR geleistete Meldungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, sofern die gemeldete Person auch nach neuem Recht als wirtschaftlich berechtigt gilt. Vorsätzliche Pflichtverletzungen können mit einer Busse von bis zu 500'000 Franken geahndet werden. Eine strukturierte Führung des Aktienregisters — etwa über Konsento — schafft die beste Grundlage für die fristgerechte Erfüllung der neuen Pflichten.

Transparenzgesetz: Papiertiger oder echtes Kontrollsystem?
Das neue Transparenzgesetz verpflichtet Unternehmen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen an das Transparenzregister zu melden. Viele fragen sich, ob die Einhaltung dieser Pflichten überhaupt kontrolliert wird oder ob es sich nur um einen Papiertiger handelt. Dieser Beitrag zeigt, dass das TJPG ein mehrstufiges Kontrollsystem mit registerführender Behörde, Unterschiedsmeldungen, Vermerken und einer risikobasierten Kontrollstelle vorsieht. Er erläutert die Folgen fehlerhafter Meldungen und ordnet ein, weshalb Unternehmen ihre Eigentümerstruktur frühzeitig sauber dokumentieren sollten.
